Digitales Erbe

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„Das Internet vergisst nichts.“ – dieser Satz soll bereits Jugendliche vor leichtsinnigem Verhalten im Internet warnen. Aber nicht nur unvorteilhafte Bilder und unüberlegte Post überdauern, sondern auch Dinge, die Sie freiwillig mit der Welt geteilt haben.

In Deutschland sind circa 87 Prozent aller Menschen ab dem zehnten Lebensjahr online, aber wie viele davon haben sich schon Gedanken gemacht, was nach ihrem Tod mit Accounts und geteilten Daten passiert? Wir kommunizieren über soziale Netzwerke und E-Mails, schließen Kaufverträge im Netz ab und erledigen online Bankgeschäfte. All diese Daten, die wir im Internet, auf Festplatten oder USB-Sticks hinterlassen, bilden unsere digitale Identität und gehören im Todesfall zur Erbschaft bzw. zum digitalen Nachlass. Rechte und Pflichten gehen wie gewohnt auf den Erben über. Dieser muss das bestellte Paar Schuhe zahlen, den Urlaub stornieren oder die ersteigerte Designer-Handtasche annehmen. Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod und auch Nutzerkonten bei Händlern und sozialen Netzwerken bleiben erst einmal bestehen. 

Zugleich beugen Sie Datenmissbrauch und Betrug vor, indem Sie Accounts löschen, die Sie nicht mehr verwenden. Digitaler Datenraub macht auch vor den Daten Verstorbener nicht halt.

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